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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2011 - L 9 AS 467/09   

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https://dejure.org/2011,125771
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2011 - L 9 AS 467/09 (https://dejure.org/2011,125771)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.03.2011 - L 9 AS 467/09 (https://dejure.org/2011,125771)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. März 2011 - L 9 AS 467/09 (https://dejure.org/2011,125771)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - L 3 U 226/08

    Prozessvergleich; Wiederaufnahme eines Verfahrens; Anfechtung wegen Irrtums

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2011 - L 9 AS 467/09
    Außerdem wird ein Widerruf für zulässig erachtet, wenn die Zurücknahme des Rechtsmittels für das Gericht und den Rechtsmittelgegner unmittelbar als Versehen offenbar gewesen ist, schließlich dann, wenn ein Festhalten des Erklärenden an seiner Prozesserklärung gegen Treu und Glauben verstoßen würde (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06. Dezember 1996, Az.: 8 C 33/95; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Bemerkungen vor § 60, Rdnr. 12a; derselbe a.a.O., § 156 Rn. 2a; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2008, Az.: L 3 U 226/08; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl. 2008, Ziff. VII Rn. 170).
  • BGH, 14.05.1997 - XII ZR 184/96

    Wirksamkeit eines außergerichtlich erklärten Verzichts auf ein bereits

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2011 - L 9 AS 467/09
    Die lediglich weisungswidrige Erklärung einer Klage- oder Berufungsrücknahme, wie hier der Fall, erfüllt diese Voraussetzungen allerdings jedenfalls nicht (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 73 Rn. 73 unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 97, 1288).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 33.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit/Unwiderruflichkeit einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2011 - L 9 AS 467/09
    Außerdem wird ein Widerruf für zulässig erachtet, wenn die Zurücknahme des Rechtsmittels für das Gericht und den Rechtsmittelgegner unmittelbar als Versehen offenbar gewesen ist, schließlich dann, wenn ein Festhalten des Erklärenden an seiner Prozesserklärung gegen Treu und Glauben verstoßen würde (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06. Dezember 1996, Az.: 8 C 33/95; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Bemerkungen vor § 60, Rdnr. 12a; derselbe a.a.O., § 156 Rn. 2a; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2008, Az.: L 3 U 226/08; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl. 2008, Ziff. VII Rn. 170).
  • LSG Bayern, 24.08.2010 - L 3 U 31/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme der Berufung per Telefax - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2011 - L 9 AS 467/09
    Auch ein Missverständnis zwischen dem Prozessbevollmächtigten und der Berufungsklägerin kann einen Widerruf der prozessbeendenden Erklärung und eine Fortführung des Berufungsverfahrens nicht rechtfertigen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 24. August 2010, Az.: L 3 U 31/10, zitiert nach juris).
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